Residence

Les Belles Heures

Hausordnung

 

Wir würden gerne auf eine Hausordnung verzichten, aber ohne sie geht es leider nicht.

Wir möchten gerne klare Verhältnisse schaffen für den Fall, dass ein Problem auftritt oder eine unsichere Situation Maßnahmen erfordert. Damit können wir Ärger oder Unfälle vermeiden. Helfen aber auch Sie mit, den Urlaub für Sie und die anderen Gäste zu einem Erfolg zu machen.

Abfahrtszeit samstags   : vor 09.30 Uhr

Ankunftszeit samstags : ab 16.00 Uhr

Rückgabe der Wohnung: Bei Abfahrt soll die Wohnung aufgeräumt, unbeschädigt und besenrein übergeben werden. Achten Sie darauf, dass in der Küche Töpfe, Geschirr und Besteck gespült und Backofen, Mikrowelle und Kaffeemaschine sauber sind. Diese Tätigkeiten sind nicht im Endreinigungspreis inbegriffen. Wird dies nicht eingehalten, werden die für die Reinigung entstandenen Kosten von der Kaution abgezogen. Der Kühlschrank muss vor Abfahrt geleert werden. Falls Sie abfahren und der Verwalter nicht anwesend ist, können Sie den Haustürschlüssel im Schloss stecken lassen. Gegenstände, die zurückbleiben, verwahren wir eine gewisse Zeit, übernehmen dafür aber keine Haftung. Nachschicken geht zu Ihren Kosten.

Beschädigungen: Sollten Sie bei Ankunft einen Schaden entdecken oder wenn etwas in der Wohnung, fehlen sollte, so bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden. Dies gilt auch für die Schäden, die während des Aufenthalts entstehen. Sollten bei der Inspektion nach Ihrer Abfahrt Mängel oder Schäden entdeckt werden, werden die Kosten für die Wiederherstellung von der Kaution abgezogen.

Kaution: Die Kaution in Höhe von 100 € wird bei Ankunft gezahlt. Sobald wir nach Ihrer Abfahrt festgestellt haben, dass sich die Wohnung in einwandfreiem Zustand befindet, wird die Kaution in vollem Umfang wieder auf Ihr Konto überwiesen.

Besucher: Laut Brandschutzvorschriften muss die Verwaltung nachweisen können, wie viele Gäste sich in der Résidence aufhalten. Melden Sie Ihre Besucher bitte beim Verwalter an. Die festgelegte Personenzahl der Wohnungen darf ohne Zustimmung des Verwalters nicht überschritten werden. Die Kosten für eine Zusatzperson betragen: 10 € pro Nacht.

Verschieben von Möbeln und Geräten: Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist es nicht erlaubt, in der Wohnung Möbel, Betten, Fernseher, Kühlschränke, etc. zu verschieben oder sie auf die Terrasse zu stellen.

Haustiere: Lediglich in den Wohnungen 5, 7, 11, 12 und 13 ist ein Hund erlaubt.

Haftung Vermieter: Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl, Unfällen oder Schäden, die während Ihres Aufenthaltes entstanden sind.

Kontrolle: Der Vermieter hat das Recht, in dringenden Fällen die Wohnung zu kontrollieren.Bei grober und ernsthafter Verletzung der Hausordnung hat der Vermieter das Recht, dem Gast den Zutritt zu der Wohnung zu verweigern.

Parken: Sowohl im Bereich des Weinbauernhofes als auch an der Flussseite gibt es einen großen Parkplatz für die Autos der Gäste. Beim Weinbauernhof dürfen Sie nur zum Ent- und Beladen Ihres Autos am Ankunfts- und Abreisetag bis vor die Wohnung fahren.

Spielen: Vor dem Eingang des Weinbauernhofes (weißem Tor) darf nicht gespielt werden.

Musik : Die Benutzung von Musikgeräten und Musikinstrumenten ist im Außenbereich verboten.

Feuer: Grillen mit Holz oder Holzkohle ist nicht gestattet. Jegliche Art von Feuer ist wegen der großen Brandgefahr untersagt.

Rauchen: Rauchen ist in den Wohnungen nicht erlaubt. Werfen Sie auch keine Kippen auf die Erde oder in den Garten.

Spielgeräte: Die Benutzung der Spielgeräte in der Résidence geschieht auf eigenes Risiko. Die Eltern haben Aufsichtspflicht.Jeu de Boule und sonstige Spiele Diese sind im Spielpark und auf dem Parkplatz hinter dem Weinbauernhof möglich.

Waschmaschine: Pro Wohnung kann 1x in der Woche die Waschmaschine kostenlos benutzt werden.Möchten Sie öfters waschen, setzen Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung.

Hausmüll: Hausmüll muss getrennt werden. Für Gegenstände aus Plastik, Glas und Papier gibt es in beiden Bereichen der Résidence Müllbehälter.

Nachtruhe: Zwischen 22.00 Uhr abends und 08.00 Uhr morgens herrscht Nachtruhe. In diesem Zeitraum darf im Außenbereich nur leise gesprochen werden.

Schwimmbäder: Die beiden Schwimmbäder sind von 09.00 – 20.00 Uhr geöffnet. Lärmbelästigung darf es beim Schwimmbad im Bereich des Weinbauernhofes nicht geben. Es gibt dazu einen Gerichtsbeschluss. Familien mit Kindern werden darum gebeten, das Schwimmbad an der Flussseite zu benutzen. Essen in und um das Schwimmbad ist nicht erlaubt (Hygienemaßnahme). Kinder bis 12 Jahre dürfen nur in Begleitung der Eltern oder eines Elternteils das Schwimmbad benutzen. Dies gilt auch für Kinder, die ein Schwimmdiplom besitzen! Tauchen von der Beckenkante, die Benutzung von großen Luftmatratzen und Plantschen sind nicht erlaubt. Die Gäste werden gebeten vor dem Schwimmen zu duschen. Kinder dürfen nicht um das Schwimmbad rennen, weil man auf nassen Fliesen leicht stürzen kann.Fordern Sie Ihre Kinder auf, vor dem Schwimmen zur Toilette zu gehen. Der Vermieter kann Ihnen den weiteren Aufenthalt untersagen oder das Schwimmbad komplett schließen, wenn diese Anordnungen nicht befolgt werden. Die Stühle auf der Terrasse im Schwimmbad dürfen nicht entfernt und irgendwo anders aufgestellt werden.

Falls diese Hausordnung nicht eingehalten wird, hat der Vermieter das Recht, die betreffende(n) Person(en) darauf anzusprechen und falls dies seiner Meinung nach erforderlich ist, ihnen den Zutritt zum Schwimmbad oder zur Résidence zu verweigern.